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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    § 1 Allgemeine Bestimmungen
    Verträge für Lieferungen von Geräten, Programmen, Daten, Dienstleistungen
    und sonstigen Waren kommen ausschließlich auf der Grundlage
    nachstehender Bedingungen zustande. Der Vertragspartner erkennt diese bei
    Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an, auch wenn diese
    Bedingungen seinen eigenen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
    widersprechen. Bestimmungen, die von diesen Bedingungen abweichen,
    bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung bzw. der schriftlichen
    Bestätigung der Firma OZET Offenes Zentrum EDV-Technologie GmbH,
    im folgenden OZET genannt. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind
    für OZET unverbindlich, auch wenn OZET diesen Abweichungen nicht
    ausdrücklich widerspricht.

    § 2 Angebote, Bestellungen
    Angebote, Bestellungen, Liefermöglichkeiten und -fristen sind freibleibend.
    Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.

    § 3 Urheber- und sonstige Schutzrechte, Export
    OZET behält sich sämtliche Eigentums- und Urheber- und damit
    einhergehende Nutzungsrechte an von ihr geschaffenen Schaltplänen,
    Computersoftware und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne schriftliche
    Einwilligung von OZET dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
    Auf Verlangen sind sie unverzüglich an OZET zurückzugeben. Handelt es sich
    bei den gelieferten Produkten um Artikel, bei denen sich die Nutzungsrechte
    ganz oder teilweise im Besitz Dritter befinden, so werden diese Rechte
    ebenfalls ausdrücklich, auch ohne schriftliche Bestätigung, vom
    Geschäftspartner anerkannt. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder
    sonstiger Schutzrechte kann OZET nicht haftbar gemacht werden. Sämtliche
    gelieferten materiellen und immateriellen Produkte sind zur ausschließlichen
    Benutzung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Ein etwaiger Export
    bedarf der schriftlichen Zustimmung durch OZET. Insbesondere sind die jeweils
    gültigen Embargobestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und/oder
    anderer Staaten (soweit diese betroffen sein können) zu beachten.

    § 4 Lieferungen und Lieferfristen
    Alle von OZET angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferfrist
    beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und gilt als eingehalten,
    wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist den Sitz des OZET verlassen hat
    oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware
    gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen
    automatisch den Rücktritt vom Vertrag.

    § 5 Versand
    Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz oder Lager des OZET. Alle Sendungen,
    einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr
    des Auftraggebers bzw. Empfängers, soweit nicht schriftlich anders
    vereinbart. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber bzw. Empfänger über,
    sobald die Ware das Lager von OZET verläßt. Die Festlegung der
    Versandform, des Versandunternehmens und des Versicherungswertes der
    Sendung behält sich OZET vor. Der Empfänger bzw. Auftraggeber erkennt
    dieses mit der Auftragserteilung an. Besondere, vom Auftraggeber bzw.
    Empfänger gewünschten Versandformen, -arten und Versicherungswerte
    sind OZET im voraus, spätestens jedoch mit der Bestellung in schriftlicher Form
    anzuzeigen. Die Kosten des Versandes gehen auf jeden Fall zu Lasten des
    Empfängers bzw. Auftraggebers.

    § 6 Preise, Zahlung und Fälligkeit
    Die jeweiligen Preise verstehen sich - falls nicht schriftlich anders vereinbart -
    ab Sitz bzw. Lager von OZET. Sie sind mit Auslieferung der Waren sofort und
    ohne Abzug fällig, sofern nicht auf der Rechnung andere Bedingungen
    vereinbart wurden. Skonto und sonstige Rechnungsabzüge sind unzulässig.
    Auch eine Zahlung vor der Fälligkeit der Rechnung berechtigt nie zum Abzug
    etwaiger Beträge. Die Rechnung wird mit Ablauf der Zahlungsfrist in voller
    Höhe fällig. Der Auftraggeber bzw. Empfänger gerät mit Ablauf der
    Zahlungsfrist in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich angemahnt
    wurde. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet OZET Verzugszinsen
    in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz liegenden Zinsen.
    Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden
    aufgrund der zum Tage der Auslieferung gültigen Preislisten berechnet.
    Wechsel werden nicht angenommen. Die Aufrechnung oder die
    Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist
    unzulässig, es sein denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder
    rechtskräftig festgestellt.

    § 7 Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis
    zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber insgesamt
    Eigentum von OZET. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder veräußert,
    vermietet, verliehen, verpfändet oder verändert werden. Solange die
    vollständige Erfüllung der Ansprüche nicht erfolgt ist, kann OZET jederzeit
    sowohl eine Besichtigung als auch eine Herausgabe der gelieferten Produkte
    verlangen. Werden die gelieferten Produkte Dritten in irgendeiner Form
    zugänglich gemacht, so ist der Dritte in jedem Fall auf den
    Eigentumsvorbehalt von OZET hinzuweisen. Sollten sich die gelieferten
    Produkte nicht mehr im Besitz des Empfängers befinden, so tritt dieser damit
    automatisch alle Forderungen aufgrund dieser Produkte an OZET ab. Eine
    etwaige Herausgabe oder Beschlagnahme der gelieferten Produkte an
    Dritte hat der Empfänger unverzüglich dem OZET anzuzeigen.

    § 8 Garantie, Haftung
    Die Gewährleistungszeit beträgt grundsätzlich sechs Monate. Bei Kaufleuten
    gilt eine 14-tägige Übernahmegarantie als vereinbart. Mängelrügen oder
    Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
    von 10 Tagen nach Erhalt der gelieferten Produkte des OZET schriftlich
    anzuzeigen. Der Empfänger bzw. Auftraggeber verpflichtet sich, die
    gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt der Lieferung zu prüfen bzw.
    prüfen zu lassen.
    Unterläßt der Empfänger bzw. Auftraggeber diese Überprüfung oder
    Mängelrüge, so ist OZET bei einem etwaigen Mangel oder Fehlen
    zugesicherter Eigenschaften berechtigt, die Reklamation zurückzuweisen.
    Nach einer Reklamation sind die gelieferten Produkte in jedem Fall OZET
    zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen OZET an sie zur Überprüfung bzw.
    Beseitigung des angezeigten Mangels auf Kosten des Empfängers bzw.
    Auftraggebers zurückzuliefern. Leistet der Hersteller der gelieferten Produkte
    Garantie, so ist diese für den Umfang der Gewährleistung maßgebend. Für
    sämtliche Mängel oder Beschädigungen sowie Folgeschäden, die auf
    unsachgemäßer Handhabung oder Bedienung zurückzuführen sind, können
    keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
    Verbrauchsmaterialien oder sogenannte Verschleißteile wie Toner,
    Farbbänder, Datenträger, Magnetköpfe usw. sind grundsätzlich von jeglicher
    Gewährleistung ausgeschlossen. Insgesamt beschränkt sich die
    Gewährleistung bzw. Haftung ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit und
    zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Produkte. Für mittelbare und
    unmittelbare Schäden und Folgeschäden an anderen Produkten, Daten,
    Datenträgern und sonstigen Gegenständen, die durch die Nutzung der
    gelieferten Produkte entstehen, haftet OZET in keinem Fall. Es bleibt dem
    Empfänger bzw. Auftraggeber vorbehalten, sich gegen solche Schäden zu
    versichern. Für Beratung, soweit kein schriftlicher Beratungsvertrag
    abgeschlossen wurde, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.

    § 9 Rücktritt
    Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag besteht für den Empfänger bzw.
    Auftraggeber nur in dem vom Gesetz oder aber in diesen Bedingungen
    vorgesehenen Fällen. Für den Fall, daß das OZET berechtigterweise vom
    Vertrag zurücktritt, können keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem
    OZET geltend gemacht werden.

    § 10 Nebenabreden, Teilwirksamkeit
    Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt auch
    für die Abrede, auf schriftliche Bestätigungen oder Vereinbarungen
    zu verzichten. Sollten vorstehende Bestimmungen teilweise unwirksam sein
    oder gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben damit alle anderen
    Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch
    diejenige rechtsgültige zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung unter
    kaufmännischen Gesichtspunkten am nächsten kommt.

    § 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, gültiges Recht
    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz
    des OZET. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie alle daraus
    entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist der
    Sitz des OZET, soweit es sich bei den jeweiligen Vertragspartnern um
    Kaufleute im Sinne des HGB handelt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
    Deutschland als vereinbart, auch wenn der Empfänger oder Auftraggeber
    seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.

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    Für Internet- und Software-Dienstleistungen gelten weitere Bestimmungen,
    die Sie auf Anfrage erfahren.


     

     

 
   

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